Bava Kamma 224

Kapitel 224

א שלא בפני בעל דין ולא והא קתני בין גדולים בין קטנים חייבין א"ל הרי מחלוקת סומכוס בצידך אמר איכפל כולי עלמא וקאי כסומכוס לאפקוען לדידי
1 bei Abwesenheit des Beklagten!? – Etwa nicht, es wird ja gelehrt, daß sie, ob erwachsen oder minderjährig, [zur Rückerstattung verpflichtet sind!? Dieser erwiderte: Du hast den Streit des Symmachos gleich daneben. Jener entgegnete: Hat sich denn die ganze Welt zusammengetan, zu meinen Ungunsten nach Symmachos zu entscheiden!?
ב אדהכי איגלגל מילתא אתא ומטא לקמיה דרבי אבהו אמר לא שמיע לכו הא דרב יוסף בר חמא א"ר אושעיא דאמר רב יוסף בר חמא אמר רבי אושעיא תינוק שתקף בעבדיו וירד לתוך שדה של חבירו ואמר שלי הוא אין אומרים נמתין עד שיגדיל אלא מוציאין מידו מיד ולכשיגדיל יביא עדים ונראה
2 Mittlerweile ging die Sache weiter und gelangte zu R. Abahu, und er sprach: Habt ihr denn nicht das gehört, was R. Joseph b. Ḥama im Namen R. Oša͑jas gesagt hat? R. Joseph b. Ḥama sagte nämlich im Namen R. Oša͑jas: Wenn ein Kind seine Sklaven holt und ein fremdes Feld in Besitz nimmt und sagt, es gehöre ihm, so sage man nicht, man warte bis es großjährig ist, vielmehr nehme man es ihm sofort ab, und sobald es großjährig ist, bringe es Zeugen, und wir sehen dann. –
ג מי דמי התם הוא דמפקינן מיניה דלא קיימא ליה אחזקה דאבוה אבל היכא דאית ליה חזקה דאבוה לא
3 Ist es denn gleich; da nehme man es ihm ab, weil es sich nicht auf die Ersitzung seines Vaters stützen kann, nicht aber hierbei, wo es sich auf die Ersitzung seines Vaters stützt.
ד אמר רב אשי א"ר שבתאי מקבלין עדים שלא בפני בעל דין תהי בה ר' יוחנן וכי מקבלין עדים שלא בפני בעל דין
4 R. Aši sagte im Namen R. Šabthajs: Man darf die Zeugen in Abwesenheit des Beklagten vernehmen. R. Joḥanan staunte darüber: darf man denn die Zeugen in Abwesenheit des Beklagten vernehmen!?
ה קיבלה מיניה ר' יוסי בר חנינא כגון שהיה הוא חולה או עדיו חולים או שהיו עדיו מבקשין לילך למדינת הים ושלחו לו ולא בא
5 R. Jose b. Ḥanina empfing von ihm, [dies gelte von dem Falle,] wenn er krank ist, oder seine Zeugen krank sind, oder seine Zeugen nach überseeischen Ländern verreisen wollen und man nach ihm schickt, er aber nicht kommt.
ו אמר רב יהודה אמר שמואל מקבלין עדים שלא בפני בעל דין אמר מר עוקבא לדידי מיפרשא לי מיניה דשמואל כגון דפתחו ליה בדיניה ושלחו ליה ולא אתא אבל לא פתחו ליה בדינא מצי א"ל אנא לב"ד הגדול אזילנא
6 R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Man darf Zeugen in Abwesenheit des Beklagten vernehmen. Mar U͑qaba sagte: Mir wurde von Šemuél erklärt: wenn die Verhandlung eröffnet worden ist und man nach ihm schickt und er nicht kommt. Wenn aber die Verhandlung noch nicht eröffnet worden ist, kann er sagen, er wolle sich an das oberste Gericht wenden. –
ז אי הכי כי פתחו ליה נמי מצי א"ל לב"ד הגדול אזילנא אמר רבינא כגון דנקט דיסקא מבית דין הגדול
7 Demnach kann er ja, auch wenn die Verhandlung bereits eröffnet worden ist, sagen, er wolle sich an das oberste Gericht wenden!? Rabina erwiderte: Wenn eine Verfügung vom großen Gerichte eingetroffen ist.
ח אמר רב מקיימין את השטר שלא בפני בעל דין ור' יוחנן אמר אין מקיימין את השטר שלא בפני בעל דין א"ל רב ששת לרבי יוסי בר אבהו אסברה לך טעמיה דרבי יוחנן אמר קרא (שמות כא, כט) והועד בבעליו ולא ישמרנו אמרה תורה יבא בעל השור ויעמוד על שורו
8 Rabh sagte: Man darf einen Schuldschein in Abwesenheit des Schuldners beglaubigen. R. Joḥanan aber sagte, man dürfe einen Schuldschein in Abwesenheit des Schuldners nicht beglaubigen. R. Šešeth sprach zu R. Jose b. R. Abuha: Ich will dir den Grund R. Joḥanans erklären: die Schrift sagt:<i>und es seinem Eigentümer angezeigt wird und er es nicht bewacht</i>, die Tora sagt damit, daß der Eigentümer des Ochsen kommen und neben seinem Ochsen stehen müsse.
ט אמר רבא הלכתא מקיימין את השטר שלא בפני בעל דין ואפי' עומד וצווח ואי אמר נקיטו לי זימנא עד דמייתינא סהדי ומרענא ליה לשטרא נקטינן ליה אי אתא אתא אי לא אתא נטרינן ליה בה"ב
9 Raba sagte: Die Halakha ist, man dürfe einen Schuldschein bei Abwesenheit des Schuldners beglaubigen, selbst wenn dieser dasteht und schreit. Sagt er aber, gewähret mir eine Frist, bis ich Zeugen hole und den Schuldschein entkräfte, so gewähre man sie ihm. Wenn er kommt, so ist es recht, wenn er aber nicht kommt, so warte man noch einen Montag, einen Donnerstag und einen Montag,
י אי לא אתא כתבינן פתיחא עלויה תשעין יומין תלתין קמאי לא נחתינן לנכסיה דאמר קא טרח בזוזי וניזוף מציעאי נמי לא נחתינן ליה לנכסיה דאמר דלמא לא אשכח למיזף וקא טרח ומזבין בתראי נמי לא נחתינן לנכסיה דאמר לוקח גופיה קא טרח בזוזי
10 und wenn er dann nicht kommt, so schreibe man gegen ihn die Vollstreckungsurkunde [mit Gewährung einer Frist von] neunzig Tagen. Während der ersten dreißig Tage pfände man seine Güter nicht, denn man nehme an, er bemüht sich, Geld zu borgen; während der mittelsten pfände man seine Güter ebenfalls nicht, denn man nehme an, es sei ihm zu borgen nicht gelungen, und er sei bemüht, etwas zu verkaufen; während der letzten pfände man seine Güter ebenfalls nicht, denn man nehme an, der Käufer selber bemühe sich um Geld.
יא לא אתא כתבינן אדרכתא אניכסיה והני מילי דאמר אתינא אבל אמר לא אתינא לאלתר כתבינן
11 Wenn er aber dann nicht gekommen ist, so schreibe man die Einweisungsurkunde auf sein Vermögen. Dies jedoch nur dann, wenn er sagt, er wolle erscheinen, wenn er aber sagt, er wolle nicht erscheinen, schreibe man sie sofort.
יב והני מילי במלוה אבל בפקדון לאלתר כתבינן
12 Ferner gilt dies nur von einem Darlehen, wegen eines Depositums aber schreibe man sie sofort.
יג וכי כתבינן אמקרקעי אבל אמטלטלי לא דלמא שמיט ואכיל להו מלוה למטלטלי וכי אתי לוה ומייתי סהדי ומרע ליה לשטרא לא משכח מידי למיגבה
13 Man schreibe sie jedoch nur auf Immobilien, nicht aber auf Mobilien, weil der Gläubiger die Mobilien wegnehmen und sie verzehren kann, und wenn der Schuldner darauf Zeugen bringt und den Schuldschein entkräftet, so findet er nichts mehr vor, um es zurückfordern zu können.
יד ואי אית ליה מקרקעי למלוה כתבינן ולא היא אדרכתא אמטלטלי לא כתבינן אף על גב דאית ליה מקרקעי חיישינן שמא תכסיף
14 Wenn der Gläubiger aber Immobilien besitzt, schreibe man sie wohl. Dies ist aber nichts; auf Mobilien schreibe man keine Einweisungsurkunde, selbst wenn [der Gläubiger] Immobilen besitzt, denn wir befürchten, sie könnten minderwertig werden.
טו וכי כתבינן אדרכתא מודעינן ליה והני מילי דמיקרב אבל מירחק לא
15 Wenn man die Einweisungsurkunde schreibt, teilt man es ihm mit; dies jedoch nur dann, wenn er sich in der Nähe befindet, nicht aber, wenn in der Ferne.
טז ואי מירחק ואיכא קרובים אי נמי איכא שיירתא דאזלי ואתו התם משהינן ליה תריסר ירחי שתא עד דאזלא ואתי שיירתא כי הא דרבינא שהא למר אחא תריסר ירחי שתא עד דאזלא ואתייא שיירתא מבי חוזאי
16 Wenn er sich aber in der Ferne befindet und Verwandte anwesend sind, oder wenn eine Karawane vorhanden ist, die da hingeht und zurückkommt, warte man ihm ein Jahr (von zwölf Monaten), bis die Karawane hingehen und zurückkehren kann. So gewährte auch Rabina dem Mar Aḥa eine Frist von einem Jahre (von zwölf Monaten), bis eine Karawane nach Be Ḥozaj hingehen und von dort zurückkehren konnte.
יז ולא היא התם איניש אלימא הוה אי הויא מטיא אדרכתא לידיה לא הוה אפשר לאפוקי מיניה אבל הכא לא נטרינן ליה אלא עד דאזיל שליחא בתלתא בשבתא ואתא בארבעה בשבתא ולחמשא בשבתא קאי בדיניה
17 Dies ist aber nichts; jener war ein Gewaltmensch, und wenn er die Einweisungsurkunde erhalten hätte, würde man sie von ihm nicht mehr zurückerhalten haben; sonst aber warte man nur Dienstag, an dem der Gerichtsdiener zu ihm hingehen kann, und Mittwoch, an dem er zurückkommen kann, und am Donnerstag muß er vor Gericht erscheinen.
יח אמר רבינא האי שלוחא דרבנן מהימנינן ליה כבי תרי וה"מ לשמתא אבל לפתיחא כיון דממונא קא מחסר ליה דקא בעי ליה למיתב ליה זוזי לספרא לא
18 Rabina sagte: der Gerichtsdiener ist ebenso glaubwürdig wie zwei Personen; dies jedoch nur hinsichtlich des Bannspruches, nicht aber hinsichtlich der Vollstreckungsurkunde, durch die er ihm einen Geldschaden zufügen kann, da er dem Schreiber eine Gebühr zahlen muß.
יט אמר רבינא יהבינן זימנא אפומא דאיתתא ואפומא דשיבבי ולא אמרן אלא דליתיה במתא
19 Rabina sagte: Man kann einen Termin durch eine Frau oder durch Nachbarn mitteilen; dies jedoch nur dann, wenn er nicht in der Stadt anwesend ist,