י אי לא אתא כתבינן פתיחא עלויה תשעין יומין תלתין קמאי לא נחתינן לנכסיה דאמר קא טרח בזוזי וניזוף מציעאי נמי לא נחתינן ליה לנכסיה דאמר דלמא לא אשכח למיזף וקא טרח ומזבין בתראי נמי לא נחתינן לנכסיה דאמר לוקח גופיה קא טרח בזוזי
10 und wenn er dann nicht kommt, so schreibe man gegen ihn die Vollstreckungsurkunde [mit Gewährung einer Frist von] neunzig Tagen. Während der ersten dreißig Tage pfände man seine Güter nicht, denn man nehme an, er bemüht sich, Geld zu borgen; während der mittelsten pfände man seine Güter ebenfalls nicht, denn man nehme an, es sei ihm zu borgen nicht gelungen, und er sei bemüht, etwas zu verkaufen; während der letzten pfände man seine Güter ebenfalls nicht, denn man nehme an, der Käufer selber bemühe sich um Geld.